AGB

AGB für Hotelaufnahme (2018) Kretschmannshof

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern vom Kretschmannshof zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen vom Kretschmannshof für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Kretschmannshof und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Kretschmannshof zustande. Der Kretschmann & Weißkopf GbR steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise vom Kretschmannshof zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Kretschmannshof beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Haus verauslagt wird.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  3. Der Kretschmannshof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an die Kretschmann & Weißkopf GbR zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Kretschmann & Weißkopf GbR stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
  6. Der Kretschmannshof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist der Kretschmannshof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Kretschmannshof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Maritim aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Kretschmannshof

  1. Außerhalb der Messezeiträume gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis einen Tag vor Anreise ist der Rückritt / Stornierung kostenfrei möglich.
    Unter einen Tag beträgt die Stornierungsgebühr 70 %, bei Nichtanreise werden 90 % in Rechnung gestellt.
    Dies betrifft allerdings keine Gruppenreservierungen mit mehr als 3 Zimmer. Bei einer Gruppenreservierung kann bis drei Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden.
    Bis unter einen Tag beträgt die Stornierungsgebühr 70 %, bei Nichtanreise werden 90 % in Rechnung gestellt.
    Während der Messezeiträume gelten andere Stornierungsbedigungen: Eine kostenfreie Stornierung sowohl Einzelreservierung als auch Gruppenreservierung ist während der Messezeiträume bis 7 Tage vor Anreise kostenlos möglich.
    Bis einen Tag vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 70 %, bei Nichtanreise werden 90% in Rechnung gestellt.
    Auf die Messezeiträume wird auf den Buchungsbestätigungen ausdrücklich hingewiesen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat der Kretschmannshof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den Kretschmannshof herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit dem Kretschmannshof vereinbart werden.
  4. Sollte der Kunde das Zimmer über 10 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kretschmannshof dazu getroffen zu haben, kann aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen , ab 18 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Kretschmannshof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  5. Schäden an der Ausstattung. Der Kunde haftete für sämtliche Schäden die er im Zimmer verursacht hat. Es wird ihm die Reparatur/ Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
  6. Das Rauchen in den Zimmern und im gesamten Hotel ist strengstens untersagt. Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird ihm die erhöhte Reinigungsgebühr von 80,00 € und eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € in Rechnung gestellt.

VII. Haftung

  1. Der Kretschmannshof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Maritim für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Kretschmannshof beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Kretschmannshof auftreten, wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Kretschmannshof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Kretschmannshof zu treffen.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Kretschmannshof bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
  4. Nutzt der Kunde den Parkplatz, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Kretschmannshof nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort 90522 Oberasbach.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand August 2018